Kommt BaFin-Aufsicht durch das AbsFinAG auf Händler im Eigengeschäft zu?
Das kann passieren. Über das Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) kann BaFin-Aufsicht auch Nicht-Banken erfassen, wenn sie Absatzfinanzierung betreiben. Ob im Einzelfall eine Registrierung oder Erlaubnis notwendig wird, hängt vom konkreten Modell ab.