EU-Verbraucherkredit- richtlinie: Mehr Schutz, mehr Pflichten
Warum die EU bei Verbraucherkrediten nachschärft.
Eine neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Schutz bieten. Sie ist Teil des EU-Plans zur Stärkung des Binnenmarkts und geht auf aktuelle Herausforderungen wie die steigende Privatverschuldung sowie die Digitalisierung von Kreditangeboten ein. Von den EU-Mitgliedstaaten ist sie bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ein Jahr später, am 20. November 2026, anzuwenden. Wir betrachten, was im Detail hinter der neuen Richtlinie steckt und welche Vor- und Nachteile sie für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den Handel selbst mit sich bringt.
Was die Richtlinie für Verbraucherinnen und Verbraucher wie den Handel bedeutet
Mit der EU-Verbraucherkreditrichtlinie werden zunächst auch einige neuere, bisher unregulierte Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten mit einbezogen. Fortan schließt der Anwendungsbereich also nicht nur klassische Kredite ein, sondern auch „Buy Now, Pay Later“-Modelle, Kleinkredite unter 200 € sowie Kreditkarten. Für all diese Zahlungsarten gelten ab dem Tag der Umsetzung damit zum Beispiel stärkere Vorabinformationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie mehr Transparenz zu den Kosten, die mit der Zahlungsoption einhergehen. Einheitliche Regeln zu Zinsen, Gebühren und Gesamtkosten sollen hier für mehr Schutz sorgen.
Um Überschuldung durch Kreditkäufe zu verhindern, wird außerdem die Prüfung der Kreditwürdigkeit verpflichtend und strenger geregelt. Fortan werden die Maßstäbe in Deutschland an jene angepasst, die bereits jetzt zum Beispiel bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten. Irreführung durch falsche Versprechen und Anreize in der Werbung soll eine neue Werberegulierung verhindern, welche strengere Vorgaben für Marketing und Werbung in Kraft setzt. Da Kredite, Buy Now, Pay Later und Co. vor allem beim Online-Shopping häufig genutzt werden, werden mit der Richtlinie zudem spezielle Regeln für digitale Zugänge bei Online-Plattformen und FinTech-Angeboten eingeführt.
Weniger Risiko und fairer Wettbewerb durch Förderung von Transparenz.
Erst einmal ist die Richtlinie vor allem für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Gewinn, denn sie werden von den neuen Regeln gezielt geschützt. Mehr Transparenz zu den Konditionen, bevor die Zahlung abgeschlossen wird, sorgt für eine bessere Vergleichbarkeit von Kreditangeboten sowie für ein reduziertes Überschuldungsrisiko . Auch für Banken und FinTechs hat diese Transparenz Vorteile, denn sie profitieren von fairen Wettbewerbsbedingungen durch einheitliche Regeln für alle Marktteilnehmer. Und nicht zuletzt geht die Richtlinie den wichtigen Schritt der Anpassung an die digitale Realität, die auf Verbraucherseite als auch Händlerseite längst angekommen ist. Nun werden auch neuere Kreditformen wie Online-Kredite und Buy Now, Pay Later eingeschlossen, aber auch der Umstand, dass die meisten Konsumentinnen und Konsumenten heute online shoppen. Gerade höherpreisige Einkäufe werden so über Kreditzahlungen beglichen.
Mehr Bürokratie = mehr Kosten? Herausforderungen für Compliance und Innovationskraft
Während die Regeln für mehr Transparenz und Verbraucherschutz für Banken und FinTechs einen ausgeglicheneren Wettbewerb bedeuten, sorgen sie auf der anderen Seite auch für mehr bürokratischen Aufwand, um ihnen ausreichend nachzukommen. Dieser Aufwand sowie die Kosten, die durch neue Compliance-Herausforderungen entstehen, können sich in der Folge in einer Kostensteigerung zeigen, wenn sie an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. In der Praxis wird sich zudem zeigen müssen, ob die Gefahr einer Überregulierung besteht, die für Startups und digitale Anbieter ein Innovationshemmnis darstellen könnte, und wie streng die Kontrollen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bei den Zahlungsanbietern sein werden.
Im Vergleich zu Startups und ähnlichen Wettbewerbern sehen sich klassische Banken hier im Vorteil, denn sie sind durch das normale Kreditgeschäft bereits erfahren im Umgang mit der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Für sie bedeutet die Neuerung also nur wenig Aufwand oder sie entsprechen der Richtlinie – wie die easyCredit Zahlungslösungen – schon heute.
Fazit : Zwischen Schutz und Wettbewerbsfähigkeit - in der Praxis braucht es Balance
Ab dem 20. November 2025 ist die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegt bereits seit Juni dieses Jahres vor. Während die Richtlinie den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ganz klar in den Fokus rückt und ihnen unter anderem transparentere Entscheidungen ermöglichen wird, besteht trotz der Anpassungen an neue digitale Begebenheiten auch die Gefahr eines Innovationshemmnisses. Denn wie frei sind Startups und andere digitale Anbieter wirklich, wenn sie nun erheblich strenger reguliert und kontrolliert werden? Wie sich die noch offenen Punkte in der Praxis gestalten, wird spätestens ab dem 20. November 2026 deutlich, wenn die Richtlinie aktiv von den Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Wichtig ist es vor allem, die Balance zu finden: zwischen Verbraucherschutz auf der einen Seite und der Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter auf der anderen Seite.