Markenrecht im Online-Shop – Worauf muss ich achten?

Wer eine Marke gründet, der möchte diese nicht nur vor fremder Verwendung schützen, sondern muss auch darauf achten, nicht selbst das Markenrecht anderer zu verletzen. Wir erläutern die Fallstricke und To Dos für Händler.

Markenrecht als wichtiger Aspekt der Handelsstrategie

Als Händler muss man heute rund um den eigentlichen Handel noch viele weitere Dinge beachten: Von der Logistik über das Marketing bis hin zum Recycling und anderen Umweltaspekten. Eine grundlegende Rolle spielen zudem rechtliche Aspekte, wie zum Beispiel das Markenrecht. Wer eine neue Marke gründet, möchte mit ihrem Namen, ihrem Logo und gegebenenfalls einem Slogan Wiedererkennbarkeit erreichen. Auch Emotionen lassen sich damit bei potenziellen Kundinnen und Kunden hervorrufen und so eine positive Verbindung schaffen.

Um zu verhindern, dass diese Marke von anderen für deren Zwecke genutzt wird und dabei eventuell Schaden nimmt, sollten Händler sie durch das Markenrecht schützen lassen. Und auch in Bezug auf andere Marken sollte man die Bestimmungen des Markenrechts gut im Auge behalten: Denn wer unbedacht in eine Rechtsfalle tappt, riskiert bei Verstößen Abmahnungen oder empfindliche Strafen. Was Händler bei der Gründung einer Marke sowie in ihrem Online-Shop beachten müssen, um keine Markenrechte zu verletzen und welche häufigen Fehler sich dabei vermeiden lassen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was lässt sich überhaupt schützen und wie geht man vor?

Eine Marke ist nicht immer nur ein Firmenname oder der Name einer Produktreihe, auch wenn dies vielleicht als Erstes einfällt, wenn es um das Markenrecht geht. Neben Wortmarken, wie zum Beispiel Coca-Cola, lassen sich zum Beispiel auch Bildmarken wie Logos, zum Beispiel der Apfel von Apple, oder Kombinationen davon schützen. Da in der Werbung Slogans immer mehr an Bedeutung gewannen und zu einem wichtigen Aspekt der Marketingstrategie wurden, ist auch ihr Schutz durch das Markenrecht mittlerweile möglich.

Der Sinn hinter dem Schutz einer Marke und daher einer Markenanmeldung ist zunächst einmal, diese vor der Verwendung von anderen und heute insbesondere auch vor Fälschungen, Qualitätsminderungen oder Reputationsschäden der Marke zu schützen. So darf niemand unter demselben oder ähnlichen Namen Produkte verkaufen und ggf. von der Popularität der Marke profitieren. Damit man aber eine Marke überhaupt anmelden kann, muss sich diese klar von anderen abgrenzen. Sie darf außerdem keine anderen, vor ihr bestehenden Markenrechte verletzen. Um das sicherzustellen, bedarf es einer ausführlichen Recherche bereits eingetragener Marken auf dem gewünschten Zielmarkt. Denn eine Marke kann in verschiedenen Regionen geschützt werden: Ausschließlich in Deutschland lässt sich eine Marke über das sogenannte MarkenG, das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland registrieren, in Europa über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und international über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Nach dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken haben dabei eine Schutzdauer von zehn Jahren, welche anschließend verlängert werden kann.

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Eine Brand – auf verschiedene Weise präsentiert? Im Markenrecht ist Vorsicht geboten!

Markenrechtsverletzungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen

Wer gegen das Markenrecht verstößt, muss mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen rechnen – von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen bis hin zu Schadensersatzforderungen. Nicht nur einzelne Händler können hier haftbar gemacht werden, sondern zum Beispiel auch Plattformen, wenn Verkäufer auf der Plattform das Markenrecht verletzen. Um das zu vermeiden, sollte man sich nicht nur vor der Eintragung der eigenen Marke über Wettbewerber informieren, sondern auch für das alltägliche Geschäft im Online-Shop proaktiv aktuell geltende Bestimmungen recherchieren.

Was also tun, um nicht in die Falle zu tappen?

Damit man nicht schon bei der Eintragung der neuen Marke auf Probleme stößt, sollte diese einzigartig sein und sich gegenüber anderen ausreichend abgrenzen. Dazu ist eine gründliche Markenrecherche notwendig, um gegebenenfalls kollidierende Marken und Kennzeichen zu finden. Wer sich von vornherein bestens absichern möchte, kann schon in diesem Schritt auf einen Anwalt oder eine Anwältin für Markenrecht setzen. Er oder sie kann bei der Anmeldung des Markenrechts beratend zur Seite stehen und auch selbst recherchieren. Natürlich darf auch ein neu entworfenes Logo einem bestehenden nicht zu sehr ähneln, ganz gleich, ob Änderungen am Bild durchgeführt worden sind. Wenn eine Verwechslungsgefahr besteht, handelt es sich um eine Markenrechtsverletzung.

Eine Verletzung des Markenrechts kann jedoch auch schon im Kleinen in der Produktbeschreibung eines Artikels auftauchen, nämlich dann, wenn ein Markenname verwendet wird, der nichts mit dem eigentlichen Produkt zu tun hat und für dessen Beschreibung gar nicht notwendig gewesen wäre. Notwendig oder passend wäre die Nennung einer fremden Marke zum Beispiel, wenn es sich um Zubehör oder andere zu einem Markenprodukt kompatible Accessoires handelt. Eine andere Marke im Text zu verwenden, nur um die Auffindbarkeit der eigenen Seite zu erhöhen, ist also nicht zulässig. Ob als Keyword verwendet oder selbst in den Metatags, die Nutzung der fremden Marke kann als unlautere Wettbewerbshandlung angesehen und das Unternehmen abgestraft werden, wenn die Markenangabe potenzielle Kundinnen und Kunden in die Irre führt. Nicht nur auf der eigenen Website sollten diese How-Tos unbedingt beachtet werden, sondern auch auf Marktplätzen wie eBay oder Amazon. Neben der unlauteren Nutzung der Wortmarke oder einer Marke zugehörigen Slogans ist auch die Verwendung von markenrechtlich geschützten Bildern natürlich nicht zulässig.

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Das Markenrecht wird weltweit überwacht.

Ich habe gegen Markenrecht verstoßen. Was nun?

Ist es durch Unaufmerksamkeiten oder mangelnde Recherche doch zu einem Verstoß gegen das Markenrecht gekommen, sollten Unternehmen schnell handeln: Nachdem die Abmahnung im Posteingang gelandet ist, gilt es, einen Anwalt mit Spezialisierung auf Markenrecht zu Rate zu ziehen. Denn oft ist es möglich, ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu verhindern und die Situation schon vorher durch Verhandlungen aufzuklären. Und kommt es doch zu einer Gerichtsverhandlung, in der der Händler verteidigt werden muss oder seine Rechte einfordert, können die Anwälte für Markenrecht das Unternehmen dort vertreten. Damit es jedoch am besten erst gar nicht dazu kommt, sollten die eigenen proaktiven Maßnahmen zur Vermeidung von Markenrechts-Verletzungen regelmäßig überprüft werden.

Gut informiert das Markenrecht wahren

Das Markenrecht schützt Unternehmen vor Umsatzeinbußen und Rufschädigung durch Fälschungen oder Nachahmer. Die eigene Marke – in Form des Logos, des Markennamens oder eines Slogans – zu schützen, ist also Pflicht für jeden, der unter einem bestimmten Namen Produkte oder Dienstleistungen verkaufen möchte. Auf der anderen Seite müssen Wettbewerber darauf achten, selbst keine Markenrechte zu verletzen – sei es bei der Eintragung einer eigenen Marke oder auf der Website. Eine gründliche Einarbeitung der Verantwortlichen in die Do’s und Don’ts ist hier vonnöten. Und hat man doch aus Versehen gegen das Markenrecht verstoßen, gilt es, einen spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin zu Rate zu ziehen. So lassen sich im Fall der Fälle höhere Strafen vermeiden.

Was bedeuten die Markensymbole?

Viele Markennamen verwenden verschiedene Symbole als Kennzeichen für den vorliegenden Markenschutz. Wofür steht welches Symbol? Hier eine kurze Erklärung:

  • Registered ®
    Das Symbol ® steht für eine registrierte Marke. Die Eintragung der Marke und der damit einhergehende Schutz gilt für 10 Jahre und kann beliebig oft erneuert werden.
  • Trade mark TM  &  Service mark SM
    Das Zeichen TM bezeichnet eine „Trade Mark“ und weist daraufhin, dass Schutzrechte an der Marke bestehen, die mindestens in Form einer Anmeldung hinterlegt sind. Das Zeichen kann für eingetragene und nicht eingetragene Marken verwendet werden. Das Zeichen für Service Mark SM wird in einigen Ländern, wie u. a. den USA verwendet und kennzeichnet damit Dienstleistungen.
  • Copyright ©
    Das Symbol © steht für Copyright und bezeichnet das Urheberrecht. Häufig wird das Symbol durch Namen des Rechteinhabers und der Jahreszahl ergänzt. Entscheidend ist hier, dass die Rechte nur über eine begrenzte Dauer geschützt sind. So gilt grundsätzlich, dass 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers das Urheberrecht abläuft und somit das Werk für die Allgemeinheit zur freien Nutzung steht. Für einige Werke kann es auch eine unterschiedliche Schutzdauer geben.

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