Ein neues Gesetz verändert Ihren Checkout
Die deutsche Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) ist beschlossen: Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz am 17. April 2026 verabschiedet. Die neuen Regeln gelten ab dem 20. November 2026. Bis dahin müssen alle Vorgaben in IT-Systemen und Prozessen umgesetzt sein.
Bislang waren Kredite unter 200 Euro, zinslose Finanzierungen und Zahlungsaufschübe bis zu drei Monaten weitgehend vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen. Genau das war die regulatorische Heimat von Buy Now, Pay Later (BNPL). Diese Ausnahme fällt komplett weg. Ratenkauf, Rechnungskauf und BNPL werden künftig unabhängig vom Betrag rechtlich wie klassische Verbraucherkredite behandelt.