Was ist CCD II?

CCD II ist die Abkürzung für die Consumer Credit Directive II oder auf deutsch der Name der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2025,  die ab dem 20. November 2026 in Kraft tritt. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie des europäischen Verbraucherschutzrechts, welche die Kreditvergabe an Konsumenten regelt.

Ähnliche Fragen

Welche Zahlungsarten sind von der CCD2 betroffen?

Betroffen sind insbesondere:

• Ratenzahlung, bzw. Ratenkauf
• Rechnungskauf
• Buy Now, Pay Later (BNPL)
• Zahlungsaufschübe

Anders als bisher spielen die Kredithöhe oder die Zinsfreiheit künftig häufig keine Rolle mehr. Viele bisherige Ausnahmen fallen weg.

Welche Informationspflichten kommen auf Händler zu?

Kunden müssen vor Vertragsabschluss umfangreiche Informationen erhalten. Dazu gehören insbesondere:

• ein standardisiertes Informationsblatt
• Vertragsinformationen in digitaler Form (z. B. PDF oder E-Mail)
• Hinweise auf Risiken einer möglichen Überschuldung

Die Informationsbereitstellung muss dokumentierbar sein.

Ist jeder Rechnungskauf automatisch von der CCD2 betroffen?

Nein. Es gibt weiterhin Ausnahmen. Unentgeltliche Zahlungsaufschübe können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein, insbesondere wenn die Zahlungsfrist maximal 50 Tage beträgt oder kein externer Kreditgeber eingebunden ist.

Für große Online-Händler gelten aber teilweise sogar strengere Grenzen von lediglich 14 Tagen. Sobald externe Finanzierungspartner eingebunden werden oder längere Zahlungsziele angeboten werden, greift die Ausnahme häufig nicht mehr.

Was bedeutet die CCD2 für Händler mit Eigenfinanzierung?

Wer Zahlungsaufschübe oder Finanzierungen selbst anbietet, muss künftig zahlreiche regulatorische Anforderungen erfüllen.
Dazu zählen unter anderem:

• Bonitätsprüfungen
• Dokumentationspflichten
• Informationspflichten
• Prozesse für säumige Kunden

Außerdem kann eine stärkere aufsichtsrechtliche Überwachung durch die BaFin relevant werden.