Kunden müssen vor Vertragsabschluss umfangreiche Informationen erhalten. Dazu gehören insbesondere:
• ein standardisiertes Informationsblatt
• Vertragsinformationen in digitaler Form (z. B. PDF oder E-Mail)
• Hinweise auf Risiken einer möglichen Überschuldung
Die Informationsbereitstellung muss dokumentierbar sein.
Nein. Es gibt weiterhin Ausnahmen. Unentgeltliche Zahlungsaufschübe können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein, insbesondere wenn die Zahlungsfrist maximal 50 Tage beträgt oder kein externer Kreditgeber eingebunden ist.
Für große Online-Händler gelten aber teilweise sogar strengere Grenzen von lediglich 14 Tagen. Sobald externe Finanzierungspartner eingebunden werden oder längere Zahlungsziele angeboten werden, greift die Ausnahme häufig nicht mehr.
Bei einem Factoring übernimmt ein spezialisierter Finanzierer oder eine Bank oft große Teile der regulatorischen Pflichten. Dadurch profitieren Händler typischerweise von:
• geringerem Compliance-Aufwand
• weniger Haftungsrisiken
• schnellerer Umsetzbarkeit bis zum Stichtag
• weniger internem Know-how-Bedarf
Gerade für Händler ohne eigene Finanzierungsexpertise kann dies eine attraktive Alternative sein.
Mit der CCD2 wird das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) eingeführt. Es erweitert die Aufsichtsmöglichkeiten der BaFin auf bestimmte Kreditgeber und Absatzfinanzierer, die bislang nicht oder nur eingeschränkt beaufsichtigt wurden. Händler mit eigenen Finanzierungsangeboten sollten daher prüfen, ob sie künftig unter neue Aufsichtspflichten fallen.
CCD II ist die Abkürzung für die Consumer Credit Directive II oder auf deutsch der Name der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2025, die ab dem 20. November 2026 in Kraft tritt. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie des europäischen Verbraucherschutzrechts, welche die Kreditvergabe an Konsumenten regelt.
Wenn Compliance-Kosten (Dokumentation, Schulung, laufende Governance), Prozessaufwand (Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationspflichten, Forbearance-Fälle) und mögliches Aufsichtsrisiko den Margenvorteil übersteigen. Dann wird ein lizenzierter Partner oft attraktiver, weil Risiko, Prüfung und Betrieb in einer professionellen Struktur gebündelt sind.
Nicht nur ein Score „aus dem Bauch“: Es geht um eine nachvollziehbare Einschätzung der Rückzahlungswahrscheinlichkeit, häufig mit Daten zu Einnahmen, Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen. Wichtig ist weniger „mehr Daten“, sondern eine belastbare, dokumentierte Logik.
Der Checkout kann langsamer und erklärungsbedürftiger werden: mehr Datenpunkte, mehr Entscheidungslogik, mehr Hinweise. Das steht in einem Spannungsfeld zum Verbraucherschutz im E-Commerce: einfach kaufen, aber nicht „blind“ auf Kredit.
Das kann passieren. Über das Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) kann BaFin-Aufsicht auch Nicht-Banken erfassen, wenn sie Absatzfinanzierung betreiben. Ob im Einzelfall eine Registrierung oder Erlaubnis notwendig wird, hängt vom konkreten Modell ab.
Es gibt Forbearance-Pflichten: Bei erkennbaren Schwierigkeiten sollen geeignete Unterstützungsmaßnahmen möglich sein, z. B. Stundungen oder angepasste Zahlungspläne. Das braucht Regeln, Schulung und saubere Fallbearbeitung – nicht nur Standard-Mahnläufe.
Mehr Transparenz und mehr Prozessdisziplin: klare vorvertragliche Informationen, nachvollziehbare Entscheidungen und ein Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten, der nicht nur Mahnlogik kennt. Das erhöht den organisatorischen Aufwand im Tagesgeschäft.
Ja. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich, sodass auch kleinere BNPL-Beträge erfasst sind. Praktisch heißt das: „Kleiner Betrag“ schützt nicht mehr vor Pflichten.
Ja. Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird verpflichtend, auch wenn keine Zinsen anfallen. Damit wird aus einer reinen Checkout-Option ein kreditnaher Prozess mit Nachweis- und Dokumentationslogik.
Ja. Die Richtlinie verbietet Eigengeschäft nicht, macht es aber deutlich pflichtenintensiver. Rechnungskauf wird regulatorisch stärker als Kreditprodukt behandelt – mit entsprechenden Anforderungen an Prozess, Dokumentation und Kundeninformation.