Alle Fragen und Antworten zum Thema EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Häufige Fragen zur neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD II

Welche Zahlungsarten sind von der CCD2 betroffen?

Betroffen sind insbesondere:

• Ratenzahlung, bzw. Ratenkauf
• Rechnungskauf
• Buy Now, Pay Later (BNPL)
• Zahlungsaufschübe

Anders als bisher spielen die Kredithöhe oder die Zinsfreiheit künftig häufig keine Rolle mehr. Viele bisherige Ausnahmen fallen weg.

Welche Informationspflichten kommen auf Händler zu?

Kunden müssen vor Vertragsabschluss umfangreiche Informationen erhalten. Dazu gehören insbesondere:

• ein standardisiertes Informationsblatt
• Vertragsinformationen in digitaler Form (z. B. PDF oder E-Mail)
• Hinweise auf Risiken einer möglichen Überschuldung

Die Informationsbereitstellung muss dokumentierbar sein.

Ist jeder Rechnungskauf automatisch von der CCD2 betroffen?

Nein. Es gibt weiterhin Ausnahmen. Unentgeltliche Zahlungsaufschübe können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein, insbesondere wenn die Zahlungsfrist maximal 50 Tage beträgt oder kein externer Kreditgeber eingebunden ist.

Für große Online-Händler gelten aber teilweise sogar strengere Grenzen von lediglich 14 Tagen. Sobald externe Finanzierungspartner eingebunden werden oder längere Zahlungsziele angeboten werden, greift die Ausnahme häufig nicht mehr.

Was bedeutet die CCD2 für Händler mit Eigenfinanzierung?

Wer Zahlungsaufschübe oder Finanzierungen selbst anbietet, muss künftig zahlreiche regulatorische Anforderungen erfüllen.
Dazu zählen unter anderem:

• Bonitätsprüfungen
• Dokumentationspflichten
• Informationspflichten
• Prozesse für säumige Kunden

Außerdem kann eine stärkere aufsichtsrechtliche Überwachung durch die BaFin relevant werden.

Welche Vorteile bietet ein Factoring-Modell?

Bei einem Factoring übernimmt ein spezialisierter Finanzierer oder eine Bank oft große Teile der regulatorischen Pflichten. Dadurch profitieren Händler typischerweise von:

• geringerem Compliance-Aufwand
• weniger Haftungsrisiken
• schnellerer Umsetzbarkeit bis zum Stichtag
• weniger internem Know-how-Bedarf

Gerade für Händler ohne eigene Finanzierungsexpertise kann dies eine attraktive Alternative sein.

Was ist das AbsFinAG und warum sollten Händler es kennen?

Mit der CCD2 wird das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) eingeführt. Es erweitert die Aufsichtsmöglichkeiten der BaFin auf bestimmte Kreditgeber und Absatzfinanzierer, die bislang nicht oder nur eingeschränkt beaufsichtigt wurden. Händler mit eigenen Finanzierungsangeboten sollten daher prüfen, ob sie künftig unter neue Aufsichtspflichten fallen.

Was ist CCD II?

CCD II ist die Abkürzung für die Consumer Credit Directive II oder auf deutsch der Name der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2025,  die ab dem 20. November 2026 in Kraft tritt. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie des europäischen Verbraucherschutzrechts, welche die Kreditvergabe an Konsumenten regelt.

Wann lohnt sich Selbstabwicklung (Eigengeschäft) voraussichtlich nicht mehr?

Wenn Compliance-Kosten (Dokumentation, Schulung, laufende Governance), Prozessaufwand (Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationspflichten, Forbearance-Fälle) und mögliches Aufsichtsrisiko den Margenvorteil übersteigen. Dann wird ein lizenzierter Partner oft attraktiver, weil Risiko, Prüfung und Betrieb in einer professionellen Struktur gebündelt sind.

Ab wann greifen die neuen Pflichten der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II)?

Die nationale Umsetzung gilt ab 20. November 2026. Der Beitrag nennt als politischen Stand: Beschluss des Umsetzungsgesetzes am 17. April 2026.

Welche Daten müssen für die Kreditwürdigkeitsprüfung typischerweise berücksichtigt werden?

Nicht nur ein Score „aus dem Bauch“: Es geht um eine nachvollziehbare Einschätzung der Rückzahlungswahrscheinlichkeit, häufig mit Daten zu Einnahmen, Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen. Wichtig ist weniger „mehr Daten“, sondern eine belastbare, dokumentierte Logik.

Was ändert sich beim Checkout durch die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung?

Der Checkout kann langsamer und erklärungsbedürftiger werden: mehr Datenpunkte, mehr Entscheidungslogik, mehr Hinweise. Das steht in einem Spannungsfeld zum Verbraucherschutz im E-Commerce: einfach kaufen, aber nicht „blind“ auf Kredit.

Kommt BaFin-Aufsicht durch das AbsFinAG auf Händler im Eigengeschäft zu?

Das kann passieren. Über das Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG) kann BaFin-Aufsicht auch Nicht-Banken erfassen, wenn sie Absatzfinanzierung betreiben. Ob im Einzelfall eine Registrierung oder Erlaubnis notwendig wird, hängt vom konkreten Modell ab.

Welche zusätzlichen Pflichten kommen bei Zahlungsschwierigkeiten dazu (Forbearance)?

Es gibt Forbearance-Pflichten: Bei erkennbaren Schwierigkeiten sollen geeignete Unterstützungsmaßnahmen möglich sein, z. B. Stundungen oder angepasste Zahlungspläne. Das braucht Regeln, Schulung und saubere Fallbearbeitung – nicht nur Standard-Mahnläufe.

Was bedeutet Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr in der Praxis für Händler?

Mehr Transparenz und mehr Prozessdisziplin: klare vorvertragliche Informationen, nachvollziehbare Entscheidungen und ein Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten, der nicht nur Mahnlogik kennt. Das erhöht den organisatorischen Aufwand im Tagesgeschäft.

Gilt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie auch für BNPL unter 200 Euro?

Ja. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich, sodass auch kleinere BNPL-Beträge erfasst sind. Praktisch heißt das: „Kleiner Betrag“ schützt nicht mehr vor Pflichten.

Muss bei Rechnungskauf und zinsfreier Ratenzahlung künftig eine Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgen?

Ja. Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird verpflichtend, auch wenn keine Zinsen anfallen. Damit wird aus einer reinen Checkout-Option ein kreditnaher Prozess mit Nachweis- und Dokumentationslogik.

Gilt die Verbraucherkreditrichtlinie 2025 auch für Rechnungskauf im Eigengeschäft?

Ja. Die Richtlinie verbietet Eigengeschäft nicht, macht es aber deutlich pflichtenintensiver. Rechnungskauf wird regulatorisch stärker als Kreditprodukt behandelt – mit entsprechenden Anforderungen an Prozess, Dokumentation und Kundeninformation.