Was ändert sich durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225?
Ab 2026 müssen auch BNPL-Anbieter in Deutschland eine vollständige Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen, vorvertragliche Informationspflichten erfüllen und ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. Händler, die bereits mit regulierten Anbietern arbeiten, sind ohne Nachrüstung konform.