PSD II: Mehr Sicherheit beim Online Payment

Ab September soll Payment Kunden und Händlern mehr Sicherheit gewähren – und zwar mit der neuen PSD 2.
Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Onlineshopping

Die neue Payment Service Directive 2 und was sie bedeutet

Ab dem 14. September 2019 ist es soweit: Die neue Zahlungsdiensterichtlinie tritt in Kraft. Teil dessen ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Sie wird Pflicht für Onlineshop-Betreiber und -Käufer beim Einkauf. Die neue Zahlungsdiensterichtlinie, auch genannt Payment Service Directive 2 oder PSD 2, wird ab diesem Tag endgültig in Kraft treten, nachdem Sie lange diskutiert wurde. Händler fragen sich: Was ändert sich für meine Kunden? Und was bedeutet das überhaupt für meinen Shop und mich? Lesen Sie hier, worauf Sie als Händler achten müssen.

Die Definition der Zwei-Faktor-Authentifizierung

Beim Online-Einkauf soll künftig verstärkt darauf geachtet werden, dass es sich bei dem Bezahlenden tatsächlich um die Person handelt, die auch die Berechtigung hat, die vorgenommene Zahlung zu tätigen. Dazu dient die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Sie bezeichnet den Nachweis der eigenen Identität beim Online-Einkauf durch zwei verschiedene Komponenten. Durch das Ausweisen mit nur einem Faktor war es Hackern leichtgemacht, über fremde Konten einzukaufen. Damit ist jetzt Schluss: Zum üblichen Passwort, der 4-stelligen Pin oder zum klassischen Fingerabdruck wird ab September beim Online-Shopping ein zusätzlicher Faktor benötigt, um sich auszuweisen.

Drei Elemente möglich

Es ist zukünftig möglich, sich durch drei Elemente auszuweisen. Diese drei Elemente teilen sich ein in Wissen, Besitz und Inhärenz. Zur Kategorie Wissen gehört dann zum Beispiel das Ausweisen mit einem Passwort, einer Zahlenabfolge oder der klassischen 4-stelligen PIN. Das zweite Element umfasst das eigene Besitzeigentum des Einkäufers, zum Beispiel Wearables oder ein Smartphone. Zuletzt kann man seine Identität durch inhärente Eigenschaften – wie einen Fingerabdruck, Gesichtszüge oder eine Stimmenerkennung –nachweisen. Zwei dieser drei Faktoren müssen erfüllt sein, um einen Kauf abzuschließen. Als Beispiel: Sie lassen sich eine Passphrase auf Ihr Smartphone schicken und benutzen diese beim weiteren Vorgang.

Der Ratenkauf als Vorteil für Ihre Kunden

Die Neuerung der Zwei-Faktor-Authentifizierung scheint kompliziert zu sein – sowohl für Händler als auch für Kunden. Gut für Sie: Mit unserer Zahlart in Ihrem Checkout sind Sie und Ihre Kunden davon nicht betroffen. Wie gewohnt bleibt es bei dem Kaufabschluss mit dem easyCredit-Ratenkauf bei einer vertraglichen Vereinbarung, in der Händler und Kunden regeln, dass der Kaufpreis in Teilzahlungen geleistet werden kann. Für Sie und Ihre Kunden bleibt also alles, so wie es ist – wie gewohnt einfach.

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